Energiebedarfsausweis

Energiebedarfsausweis

Energiebedarfsausweis bei Neubau oder Änderung von Gebäuden sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen.

Werden Energieausweise für bestehende Gebäude auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt, sind die gleichen Daten anzugeben wie bei Neubau oder Änderung von Gebäuden.

Die Ausstellung auf Grundlage des Energiebedarfs ist viel umfangreicher wie beim Verbrauchsausweis, da hier sämtliche Bauteile der Gebäudehülle und die Anlagentechnik erfasst werden. Hier erlaubt die Verordnung die Erfassung von erforderlichen Gebäudedaten durch den Eigentümer, die dieser dann dem Aussteller (z.B. in einem Frage- bzw. Erhebebogen) zur Verfügung stellt. Die Daten müssen dann vom Aussteller auf ihre Plausibilität geprüft werden. Diese Regelung soll zur Kostenbegrenzung und zur Vereinfachung der Ausstellung von Bedarfsausweisen beitragen und kostenintensive Ortstermine vermeiden.