Blower-Door-Test

Was ist ein Blower-Door-Test?

Die DIN EN 13829 beschreibt das Verfahren des Blower-Door-Test einer Gebäudehülle.
Dazu wird entweder in einer Türöffnung oder in einem Fenster ein Spannrahmen mit einer Nylonplane eingebaut. In einer Öffnung in der Plane wird ein Ventilator mit integrierter Messtechnik luftdicht eingebaut.

Mit dem Gebläse können Über- und Unterdrücke zwischen ca. 10 und 100 Pascal im Gebäude erzeugt werden. Neben der Druckdifferenz zwischen innen und außen wird der Luft- Volumenstrom des Gebläses gemessen und aufgezeichnet.

 

Ablauf:

Das Messgerät für den Blower-Door-Test wird luftdicht in eine Öffnung der Aussenwand (Fenster oder Tür) eingesetzt. Die Förderkapazität des Gebläses erzeugt eine Druckdifferenz zwischen der Innenseite und der Aussenseite der Gebäudehülle.
Die Gebäudehülle wird dadurch mindestens 5 definierten Differenzdruck- Werten ausgesetzt, wobei der höchste eingestellte Differenzdruck 50 Pascal überschreiten  muss. Diese Messung wird zweimal durchgeführt, je einmal bei Unterdruck und einmal bei Überdruck.
Je grösser die Undichtheiten der Gebäudehülle sind, desto mehr Leistung muss das  Gebläse erbringen um die eingestellte Druckdifferenz zu erzeugen und aufrecht zu erhalten:
Volumenstrom des Gebläses = Volumenstrom erzeugt durch Leckagen / Undichtheiten.
Die wichtigste Kenngrösse zur Beschreibung der Luftdurchlässigkeit ist die Luftwechselrate bei 50 Pascal (Pa) Druckdifferenz, abgekürzt n50. Sie ergibt sich durch Division des bei 50 Pa Druckdifferenz ermittelten Leckagestroms V50 durch das zu untersuchende Innenvolumen V des Gebäudes bzw. des jeweiligen abgeschlossenen Gebäudeteils.

Qualitäts- und Ausführungskontrolle

Gründe für die Forderung einer luftdichten Gebäudehülle sind:

  • Vermeidung von Bauschäden infolge Kondenswasserbildung
  • Kondenswasserfreie, innere Oberflächen (Deckenauflagen, etc.)
  • Verhütung von Dampfdiffusion mit Kondenswasserausscheidung
  • Wirtschaftliche Anlage- und Betriebskosten
  • Funktionierende Lüftungsanlagen
  • Erfüllung bestehender Normen, Vorschriften und Gesetze

Anforderung an die EnEV:

Neubauten sind so auszuführen, daß die wärmeübertragende Gebäudehülle einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Diese allgemeine Anforderung ist nicht neu, so stand es sinngemäß schon in der ersten Wärmeschutzverordnung 1977.

Aufbau der Messeinrichtung für einen Blower-Door-Test

Blowerdoor

Grenzwerte für den Blower-Door-Test:

Bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa darf der gemessene Volumenstrom bezogen auf das beheizte, belüftete oder gekühlte Luftvolumen bei Gebäuden

  • ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1
  • mit raumlufttechnischer Anlage    1,5 h-1

nicht überschreiten.

Eine deutliche Unterschreitung der oben genannten Grenzwerte ist anzuraten.
Beim Passivhaus wird ein Luftwechsel von n50 max. 0,6 h-1 gefordert.

Nutzen Sie die Erfahrung aus bereits über 5500 erfolgreich durchgeführten Blower-Door-Tests.

Diese können in verschiedenen Bereichen oder Arten durchgeführt werden:

Messung von:

  • einzelnen Einheiten im Wohnungsbau
  • Einfamilienhäusern
  • Mehrfamilienhäuser im Luftverbund
  • Kindertagesstätten, Schulen, Hallen, Krankenhäuser
  • Reinräume, Serverräume
  • XXL Messungen

Zertifiziert vom Fachverband für Luftdichtheit (Flib)  http://www.flib.de/